Förderrichtlinie der Gemeinde Kranenburg
für die Gewährung von Zuwendungen zur Profilierung und Standortaufwertung aus dem Hof- und Fassadenprogramm für den Ortskern von Kranenburg
Präambel
Auf Grundlage des „Integrierten Handlungskonzeptes für den Ortskern von Kranenburg“ erhielt die Gemeinde Kranenburg den Zuwendungsbescheid für Zuwendungen des Landes aus Landes- und Bundesmitteln gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 (FRL)), hier: Städtebauförderungsprogramm Lebendige Zentren – Ortskern Kranenburg. Eine der im Integrierten Handlungskonzept zur Durchführung aufgeführten Maßnahmen ist die Profilierung und Standortaufwertung (Hof- und Fassadenprogramm) nach Nr. 14 FRL 2008. Das Hof- und Fassadenprogramm soll den Zielen des Integrierten Handlungskonzeptes sowie der Aktivierung von privatem und privatwirtschaftlichem Engagement im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme dienlich sein. Über die Vergabe der Mittel ist auf Grundlage der vorliegenden Richtlinie zu entscheiden.
Zielstellung
Ziel ist es, die Innenstadt gleichermaßen sowohl für Bewohner:innen als auch für Besucher:innen attraktiver zu gestalten, das Wohnumfeld zu verbessern und die Innenstadt als kulturelles Zentrum der Stadt zu stärken und zu beleben. Als eine Teilmaßnahme des Integrierten Handlungskonzeptes versteht sich das Hof- und Fassadenprogramm als unterstützendes Instrument für private Akteure, um für den privaten Raum den Immobilienbestand aufzuwerten und besser zu gestalten und somit zur Stärkung des Ortskerns der Gemeinde Kranenburg beizutragen.
Eigentümer:innen von Baudenkmälern sollten vorrangig die Fördermöglichkeiten der Denkmalförderung prüfen.
Förderrichtlinie Hof- und Fassadenprogramm
Finanzierungsantrag Hof- und Fassadenprogramm
Verwendungsnachweis Hof- und Fassadenprogramm
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Beispielprojekte zum Hof- und Fassadenprogramm
Das erste Projekt aus dem Hof- und Fassadenprogramm für die Große Straße 68-70 ist abgeschlossen. Die Arbeiten haben bereits im Januar begonnen.
Das zweite Projekt, welches eine Förderung aus dem Hof- und Fassadenprogramm erhält, bezieht sich auf einen Trafo-Turm. Zu finden ist dieser auf dem Spazierweg hinter dem Uitweg, in Richtung der Schule.
Das dritte Projekt aus dem Hof- und Fassadenprogramm bezieht sich auf das Objekt in der Großen Straße 45. Das Gerüst wurde aufgestellt und die Arbeiten haben begonnen.
Die drei Projekte wurden jeweils mit Mitteln des Bundes und des Landes gefördert.
Förderrichtlinie der Gemeinde Kranenburg
für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für den Ortskern von Kranenburg
Zielstellung
Ziel des Verfügungsfonds ist eine anteilige Förderung von Projekten, Aktionen und Maßnahmen, die in sich abgeschlossen sind, keine Folgekosten verursachen und aus lokalem Engagement heraus entwickelt werden. Die Projekte, Aktionen und Maßnahmen werden durch lokale Akteure selbst ausgewählt und müssen den Zielen des Integrierten Handlungskonzeptes und der städtebaulichen Gesamtmaßnahme der Städtebauförderung sowie der Aktivierung von privatem und privatwirtschaftlichem Engagement dienlich sein.
Förderrichtlinie Verfügungsfonds
Finanzierungsantrag Verfügungsfonds
Verwendungsnachweis Verfügungsfonds
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Geschäftsordnung Verfügungfondsbeirat
Ab sofort können Sie Ihre Anträge zum Hof- und Fassadenprogramm sowie zum Verfügungsfonds beim Quartiersmanagement der Gemeinde Kranenburg per Post oder E-Mail antrag@quartiersmanagement-kranenburg.de einreichen
Beispielprojekte zum Verfügungsfonds
Carolin Beyer hat im Februar 2023 ein Konzept zur Gartenstadt Kranenburg erstellt. Hier können Sie sich das Konzept herunterladen:
Die Arbeitsgruppe um Ruben Loendersloot, Carolin Beyer und Sandra Schuit entwickelten zusammen, mit Einbezug der Ergebnisse der Bürgerbeteiligungen, ein Gestaltungskonzept für die Große Straße und den Marktplatz:
Diese Projekte wurden ebenfalls mit Mitteln des Bundes und des Landes gefördert.