Quartiersmanagement Kranenburg

Förderrichtlinie der Gemeinde Kranenburg
für die Gewährung von Zuwendungen zur Profilierung und Standortaufwertung aus dem Hof- und Fassadenprogramm für den Ortskern von Kranenburg

Präambel
Auf Grundlage des „Integrierten Handlungskonzeptes für den Ortskern von Kranenburg“ erhielt die Gemeinde Kranenburg den Zuwendungsbescheid für Zuwendungen des Landes aus Landes- und Bundesmitteln gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 (FRL)), hier: Städtebauförderungsprogramm Lebendige Zentren – Ortskern Kranenburg. Eine der im Integrierten Handlungskonzept zur Durchführung aufgeführten Maßnahmen ist die Profilierung und Standortaufwertung (Hof- und Fassadenprogramm) nach Nr. 14 FRL 2008. Das Hof- und Fassadenprogramm soll den Zielen des Integrierten Handlungskonzeptes sowie der Aktivierung von privatem und privatwirtschaftlichem Engagement im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme dienlich sein. Über die Vergabe der Mittel ist auf Grundlage der vorliegenden Richtlinie zu entscheiden.

Zielstellung
Ziel ist es, die Innenstadt gleichermaßen sowohl für Bewohner:innen als auch für Besucher:innen attraktiver zu gestalten, das Wohnumfeld zu verbessern und die Innenstadt als kulturelles Zentrum der Stadt zu stärken und zu beleben. Als eine Teilmaßnahme des Integrierten Handlungskonzeptes versteht sich das Hof- und Fassadenprogramm als unterstützendes Instrument für private Akteure, um für den privaten Raum den Immobilienbestand aufzuwerten und besser zu gestalten und somit zur Stärkung des Ortskerns der Gemeinde Kranenburg beizutragen.


Eigentümer:innen von Baudenkmälern sollten vorrangig die Fördermöglichkeiten der Denkmalförderung prüfen.



Förderrichtlinie Hof- und Fassadenprogramm


Finanzierungsantrag Hof- und Fassadenprogramm


Verwendungsnachweis Hof- und Fassadenprogramm


Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

ANBest-P.pdf (239.62KB)
ANBest-P.pdf (239.62KB)


Das erste Projekt aus dem Hof- und Fassadenprogramm für die große Straße 68-70 ist gestartet. Die Arbeiten haben bereits im Januar begonnen.



Förderrichtlinie der Gemeinde Kranenburg
für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügu
ngsfonds für den Ortskern von Kranenburg

Zielstellung
Ziel des Verfügungsfonds ist eine anteilige Förderung von Projekten, Aktionen und Maßnahmen, die in sich abgeschlossen sind, keine Folgekosten verursachen und aus lokalem Engagement heraus entwickelt werden. Die Projekte, Aktionen und Maßnahmen werden durch lokale Akteure selbst ausgewählt und müssen den Zielen des Integrierten Handlungskonzeptes und der städtebaulichen Gesamtmaßnahme der Städtebauförderung sowie der Aktivierung von privatem und privatwirtschaftlichem Engagement dienlich sein.



Förderrichtlinie Verfügungsfonds


Finanzierungsantrag Verfügungsfonds


Verwendungsnachweis Verfügungsfonds


Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

ANBest-P.pdf (239.62KB)
ANBest-P.pdf (239.62KB)


Geschäftsordnung Verfügungfondsbeirat



Ab sofort können Sie Ihre Anträge zum Hof- und Fassadenprogramm sowie zum Verfügungsfonds beim Quartiersmanagement der Gemeinde Kranenburg per Post oder E-Mail antrag@quartiersmanagement-kranenburg.de einreichen